Fahrgenehmigung für die Umsetzung des FFH- Monitorings
das Landesamt für Umwelt hat Sie mit einem Schreiben am 15.03.21 um eine Fahrgenehmigung für die Umsetzung des FFH-Monitorings gebeten. Sie haben diese Genehmigung erteilt.
Heute möchten wir Sie informieren, dass wir, Büro für Vegetationskunde und Landschaftsökologie, vom Landesamt für Umwelt beauftragt sind, das Monitoring durchzuführen. Dazu werden wir in der Zeit von Mitte Mai bis Ende Juli 2023 mit einem PKW (VW Up, blau, WO-LF 920) auf Wald- und Wirt-schaftswegen in Ihrem Zuständigkeitsbereich unterwegs sein.
Die dabei erhobenen Daten werden für ganz Deutschland, bzw. das gesamte Bundesland, zu einem Gesamtwert errechnet, der an die EU übermittelt wird. Die Erhebungen auf den Probeflächen haben keinen Einfluss auf die bestehende oder zukünftige Nutzung der Flächen. Damit die Dauerbeobachtungsflächen nicht beeinflusst werden, können wir Ihnen die genaue Lage der Probeflächen leider nicht mitteilen.
Wir befahren die Wald- und Wirtschaftswege auf eigene Gefahr und verzichten auf die Haftung der Kommune bei Schäden an unserem Fahrzeug. Die Kartierungen erfolgen im Auftrag des Landes, vertreten durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz. Damit Sie uns im Gelände erkennen können, führen wir ein Schild im Auto mit uns, dass uns als Auftragnehmer des Landesamtes kennzeichnet.